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Informationen für kleine liberale Jüdische Gemeinden

Um eine reibungslose Planung, Durchführung und Abwicklung der Veranstaltungen zu gewährleisten, bitten wir Sie, die folgenden Hinweise sorgfältig zu beachten. Sie finden hier eine Übersicht aller Fristen, Informationen zur Auswahl und Anzahl der Veranstaltungen sowie zu den organisatorischen Aufgaben der Gemeinden.  

  • Liberale Mitgliedsgemeinden des Zentralrats der Juden in Deutschland 
  • Mitgliedsgemeinden des Jüdischen liberal-egalitären Verbandes (JLEV) 
  • Mitgliedsgemeinden der Union progressiver Juden in Deutschland (UpJ) 

15. Oktober  bis 15. November (für das Folgejahr)

Unmittelbar nach der stattgefundenen Veranstaltung: Die Online-Rückmeldung ist auszufüllen. Erst hiernach wird das Honorar ausbezahlt.  

  • Zusammengerechnet kann eine antragstellende Gemeinde insgesamt bis zu 18 Veranstaltungen in den Jahren 2026 und 2027 erhalten
  • Ab 2028: maximal 5 Veranstaltungen pro Jahr  
  • Es besteht kein Anspruch auf Gewährung von Veranstaltungen. 

Die Gemeinde übernimmt 25% vom Gesamthonorar.

  • Koordination und Abstimmung mit dem religiösen Personal 
  • Betreuung und Verpflegung vor Ort  
  • Organisation der Unterkunft (mindestens 3-Sterne-Standard, falls eine Übernachtung erforderlich ist) 
  • Zahlung von 25 % des Honorars 
  • Vollständige Übernahme der Reise- und Spesenkosten 
  • Verschiebungen innerhalb desselben Kalenderjahres sind nur in Ausnahmefällen möglich.
    Diese erfordern die zwingende vorherige Absprache mit dem Rabbiner oder Kantor UND eine sofortige Meldung an den Zentralrat. 
  • Kurzfristige Absagen (weniger als eine Woche vor dem Termin): In diesem Fall entfällt der Anspruch auf einen Ersatztermin. 

Wichtiger Hinweis

Die Gemeinden erhalten einen separaten Link zu allen Formularen per E-Mail.