Gemeinden
Informationen für kleine liberale Jüdische Gemeinden
Um eine reibungslose Planung, Durchführung und Abwicklung der Veranstaltungen zu gewährleisten, bitten wir Sie, die folgenden Hinweise sorgfältig zu beachten. Sie finden hier eine Übersicht aller Fristen, Informationen zur Auswahl und Anzahl der Veranstaltungen sowie zu den organisatorischen Aufgaben der Gemeinden.
Wer darf das Programm nutzen und das religiöse Personal anfragen?
- Liberale Mitgliedsgemeinden des Zentralrats der Juden in Deutschland
- Mitgliedsgemeinden des Jüdischen liberal-egalitären Verbandes (JLEV)
- Mitgliedsgemeinden der Union progressiver Juden in Deutschland (UpJ)
Bestell- und Terminfristen
15. Oktober bis 15. November (für das Folgejahr)
Unmittelbar nach der stattgefundenen Veranstaltung: Die Online-Rückmeldung ist auszufüllen. Erst hiernach wird das Honorar ausbezahlt.
Anzahl der Veranstaltungen
- Zusammengerechnet kann eine antragstellende Gemeinde insgesamt bis zu 18 Veranstaltungen in den Jahren 2026 und 2027 erhalten
- Ab 2028: maximal 5 Veranstaltungen pro Jahr
- Es besteht kein Anspruch auf Gewährung von Veranstaltungen.
Organisation der Gemeinde vor Ort
- Koordination und Abstimmung mit dem religiösen Personal
- Betreuung und Verpflegung vor Ort
- Organisation der Unterkunft (mindestens 3-Sterne-Standard, falls eine Übernachtung erforderlich ist)
- Zahlung von 25 % des Honorars
- Vollständige Übernahme der Reise- und Spesenkosten
Absagen und Terminverschiebungen
- Verschiebungen innerhalb desselben Kalenderjahres sind nur in Ausnahmefällen möglich.
Diese erfordern die zwingende vorherige Absprache mit dem Rabbiner oder Kantor UND eine sofortige Meldung an den Zentralrat.
- Kurzfristige Absagen (weniger als eine Woche vor dem Termin): In diesem Fall entfällt der Anspruch auf einen Ersatztermin.
Wichtiger Hinweis
Die Gemeinden erhalten einen separaten Link zu allen Formularen per E-Mail.
